§ Anbieterkennung

Haus Palmspring Events & Seminare

Inh. Johannes Roth e.K.

Renchtalstraße 29

77728 Oppenau

Tel:07804/910466

Mobil:0163/2010380

Mail palmspring(at)gmx.de

USID:DE166806316 

HRA 708438 Amtsgericht Freiburg

§ An- und Abreise

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Haus am Einzugstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, den Saal und die Zimmer bis 11 Uhr, Gastraum und Küche am Auszugstag bis 11:00 Uhr im besenreinen Zustand dem Vermieter zu übergeben. Frühere Anreise bzw. spätere Abreise nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Die gemietete Bettwäsche ist abgezogen neben das Bett zu legen.  


§ Mietvereinbarungen 

1. Das Haus Palmspring wird vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar zweckentsprechend und pfleglich zu behandeln sowie für eventuell entstandene Schäden Ersatz zu leisten.

2. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl an eingebrachten Sach- und Vermögensgegenständen, Garderobe oder Wertsachen, weder im Bereich des Gebäudes noch den Außenanlagen.

3. Sollte ein Technisches Gerät während dem Aufenthalt ausfallen, und es uns nicht gelingt sofort instand zu setzen oder neu zu beschaffen, gewähren wir maximal 100 € Entschädigung. 4. Getränke sind von uns zu beziehen.

5. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, baut unser Personal nur das Inventar unserer Liste „zubuchbares Inventar“ auf, mitgebrachte Gegenstände müssen selbst aufgebaut werden.

6. Bei Zubuchung unserer Getränkepauschale müssen alle leeren Flaschen bei Abreise vorhanden sein, ansonsten berechnen wir die fehlenden Flaschen nach unserer regulären Preisliste. Seite 4 von 6.

7. Unseres Servicepersonal kann dazugebucht werden, wenn das Essen von einem Caterer kommt den wir empfehlen, und es nicht nur vegetarisches/ veganes Essen gibt.

8. Alle Preise der ausgehändigten Listen können sich leicht verändern (Inflation). Die aktuell gültigen Preislisten sind auf unserer Homepage unter „Tagungen/Seminar“ bzw. „Ihr Seminar“ aufgeführt. 


§ Hausordnung

- Das Telefon im Haus Palmspring hat die Telefonnummer: 07806 / 9928115

- Die Betten müssen aus hygienischen Gründen bezogen werden! Keine Schlafsäcke! Sollte ein    Bett nicht bezogen werden, erlauben wir uns pro Bett 25 € Reinigungsgebühr zu berechnen.

- Rauchen und offenes Feuer ist in den Zimmern nicht erlaubt.

- Bei grober Nichtbeachtung der Mülltrennung kann eine zusätzliche Müllgebühr berechnet        werden.

- Möbel, Stühle, Betten, Bettdecken und Kissen müssen wieder an den Ort zurückgebracht          werden, an dem Sie bei Anreise waren, bei Nichtbeachtung dieser Regel kann der                        Zeitaufwand berechnet werden.

- Tische und Stühle im Gastraum und in den Zimmern sind nicht für den Aussenbereich.               geeignet und dürfen nur im Innenraum genutzt werden.

- Die Dachfenster sind bei Regen zu schließen.

- Der runde „Ofyr-Grill“ darf nur mit Grillkohle oder mit dem bereitgestellten Holz in unseren    Kisten befeuert werden.

- Im Außenbereich ist alukaschiertes Konfetti nicht erlaubt. 

- Einweggeschirr vom Caterer muss wieder mitgenommen werden.

- Aus brandschutzrechtlichen Gründen dürfen alle Brandschutztüren im Haus während dem        Aufenthalt, nicht mit einem Keil unterlegt werden, sondern müssen geschlossen sein.

- Im Festsaal ist jegliche Art von Ballspielen verboten. Reißnägel oder anderes                               Befestigungsmaterial, welches Rückstände hinterlässt, ist untersagt.

- Auf dem begrünten Saaldach dürfen keine Gegenstände wie. z.Z. Nägel, Heringe                        eingeschlagen werden Seite 5 von 6.

- Grillen ist nicht unter einer überdachten Fläche erlaubt. - Wunderkerzen sind im Haus nicht     erlaubt.

- Unsere Steinwände dienen zur Hangsicherung und sind keine Kletterwände.

 

Der Feriengast ist verpflichtet, Wohnung und Inventar verantwortungsvoll zu behandeln sowie für eventuell entstandene Schäden Ersatz zu leisten. Schäden an und in dem Eventhaus sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Es obliegt dem Mieter zu beweisen, dass kein Verschulden vorgelegen hat. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Besucher und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind. Der Mieter darf weitere Personen und/oder Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Mängelanzeige beim Einzug sofern Sie beim Einzug in das Gruppenhaus einen Mangel oder einen Schaden am Inventar oder sonstigen Gegenständen feststellen, melden Sie bitte umgehend dem Vermieter.   


§ Rücktritt vom Vertrag  

Freizeithäuser werden in der Regel mind. 12 Monate vor Anreise gebucht, danach wird eine Buchung immer unwahrscheinlicher, deswegen haben wir folgende Rücktrittsbedingungen:

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, wir berechnen für die Stornierung 100 € Bearbeitungsgebühr sowie:

 

16 – 12 Monate vor Anreisetermin: 30 % des Mietpreises

ab 12 Monate vor Anreisetermin: 80 % des Mietpreises

sofern es dem Vermieter nicht gelingt ein Mieter mit gleicher Personenzahl und Dauer zu finden.

 

Der Vermieter kann bis 12 Monate vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten, sowie jederzeit, wenn das Haus nicht mehr bewohnbar ist, insbesondere im Falle höherer Gewalt wie z.B. Brand und Erdrutsch sowie behördliche Maßnahmen oder Vandalismus folgen, sowie jederzeit auch während des Aufenthaltes im Falle der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch den Mieter. Im Falle des Rücktritts des Vermieters erstattet dieser bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Im Falle eines Rücktrittes entstehen keine Ansprüche des Mieters auf Ersatzunterkunft oder Schadensersatz.  


§ Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. 


§ Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.